Die §57a-Begutachtung
Wir nehmen einen Blick unter Ihre Haube
Was ist die §57a-Begutachtung?
Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
Was wird überprüft? (Prüfelemente)
Ausrüstung, Beleuchtungs- und Warneinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestell und Karosserie, Reifen und Räder, Motor und Bremsen
In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?
In Österreich gilt die 3-2-1 Regelung: Bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
Als historisches Fahrzeug typisiert: Alle zwei Jahre
Alle anderen Fahrzeuge: Jährlich
Um Mängel rechtzeitig zu erkennen und teuren Reparaturen vorzubeugen empfiehlt der Club aber spätestens nach 2 Jahren die freiwillige Sicherheits-Überprüfung.
Wo liegt die Toleranzgrenze für den Begutachtungszeitraum?
Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). Der Überprüfungstermin für die §57a-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.